Heute ist der 20. Saatmond 26 n.B.

§30 Richtsätze

  1. So eine persona praeditia eine Straftat, insbesondere aber nicht ausschließlich nach Buch II des Ius Poena, ohne Zuhilfenahme von Magie begeht, sei das Ius Poena anzuwenden.
  2. So eine persona praedita eine oben benannte Straftat unter Zuhilfenahme von Magie begeht, kann neben der Strafzumessung nach dem Ius Poena eine zusätzliche Strafzumessung aus dem erweiterten arkanen Strafkatalog nach §33 ergehen.

§31 Verdacht des arkanen Wirkens

  1. So der begründete Verdacht besteht, dass ein Fall des §30 (ii) vorliegt, sei der Arkanrat zu informieren. Dieser entscheide nach eigenem Ermessen, ob von der zuständigen judikativen Instanz nach § 5 (vi) Lex Prima ein Arkanrat als Beisitzender zu konsultieren ist.
  2. Dem beisitzenden Arkanrat obliegt die Überprüfung des Vorwurfs des arkanen Wirkens bei der Ausübung der Straftat sowie die Empfehlung einer Strafzumessung nach §33. Ohne einen beisitzenden Arkanrat kann der Vorwurf des arkanen Wirkens nicht bestätigt oder verneint oder ein Strafmaß nach §33 verhängt werden.

§32 Arkanes Gericht

  1. Im Rahmen der arkanen Förderung nach Buch 2 haben interne disziplinarische Gerichte neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestand.
  2. Bei Vorkommnissen, die lediglich interne Belange betreffen, kann auf Entscheidung des Arkanrats auf ein ordentliches Gericht verzichtet werden.

§33 Erweiterte arkane Strafkatalog umfasst

Der erweiterte arkane Strafkatalog beinhaltet:

  1. temporäres Verbot des Wirkens eines bestimmten Zaubers oder Rituals,
  2. temporäres Verbot des Wirkens von Zaubern oder Ritualen aus einem Fachbereich,
  3. temporäres Verbot des allgemeinen Wirkens arkaner Kräfte,
  4. temporäre Entziehung eines arkanen Gegenstandes,
  5. dauerhaftes Verbot des Wirkens eines bestimmten Zaubers oder Rituals,
  6. dauerhaftes Verbot des Wirkens von Zaubern oder Ritualen aus einem Fachbereich,
  7. dauerhaftes Verbot des allgemeinen Wirkens arkaner Kräfte,
  8. dauerhafte Entziehung eines arkanen Gegenstandes,
  9. temporäre Neutralisierung des arkanen Potenzials,
  10. dauerhafte Neutralisierung des arkanen Potenzials.
Powered by Joomla!. Valid XHTML and CSS.