Heute ist der 5. Portmond 26 n.B.

Ihnen, den Sieben Großen und Herrlichen Göttern, entbieten seine demütigen und ergebenen Söhne und Töchter Tassilo Markgraf von Yddland, Nirhal Markgräfin von Yddland, Margeryt Baronin von Moosgrund, Gedron Baron von Alsân, Erik Baron von Norderforst, Victor Ritter zu Eberseck, Elias Ritter zu Eschenweiler, Wulfgar Ritter zu Moosgrund und Konrad Ritter zu Câlsenwacht zugleich stellvertretend für die gesamte Gemeinschaft der Herrlichkeit Yddlands untertänigste Referenz.

Die Brücke zur Zukunft heißt Vergangenheit, und der Schlund über den sie sich erstreckt Gegenwart.

Wenn im unaufhaltsamen Laufe der Zeit, dem Verrinnen ungezählter Sandkörner, sich ein Reich gezwungen sieht, die Fesseln abzustreifen, die es bisher mit einem anderen vereinten, um unter den Mächten der Mittellande seine rechtmäßige Stellung einzunehmen, zu welcher es durch die Gebote und Gesetze der Sieben Großen und Herrlichen Götter berechtigt ist, so geziemt und obliegt es, dass es die Ursachen öffentlich verkünde, welche zu anschließendem Entschluss führten.

Wenn zu einer Zeit, da eine Herrschaft in solcher Weise auf ein Land einwirkt, unabänderlich die Absicht verfolgt, ein Volk der absoluten Willkürherrschaft zu unterwerfen, so hat der Adel und das Volk dieses Landes die Pflicht, jene Herrschaft umzustürzen, eine eigene Herrschaft auszurufen, und diese auf solche Richtsätze zu beruhen, wie es ihm zu seinem Schutze und seinem Gedeihen am zweckdienlichsten erscheint.

Beseelt von der Kraft der Geschichte und dem Willen der Götter, suchten wir nach unserem rechtmäßigen Platz in der Gemeinschaft der Mittellande. So ist die Zeit gekommen, da wir die Fesseln abstreifen, die wir vor vielen Jahren freiwillig und guten Herzens angelegt haben, als es die Zeit vorsah gemeinsam als ein starkes Reich in harten Zeiten zu bestehen. So ist die Zeit gekommen, da wir wieder unsere eigenen Wege einschlagen und das yddländische Volk unter yddländischer, und nicht unter fremder, Herrschaft steht. So ist die Zeit gekommen, da sich die über die Jahre durch besagtes Zweckbündnis gestärkte trigardonische Hochfürstenkrone wieder aufspalte in die trigardonische Fürstenkrone und die yddländische Fürstenkrone. Denn kein Bündnis währt ewiglich und der Zeitpunkt ist gekommen, da wir wieder, wie es zu alten Zeiten bestand, selbst über unser erbeigenes Land herrschen, wie es sich für die yddländischen Fürsten geziemt. Denn gleich allen anderen Reichen, ist es das ureigene Recht des yddländischen Adels, seine Geschichte unter eigener Hoheit selbst zu bestimmen.

In der Ewigkeit ist nämlich die Erleuchtung und die Schöpfung der Zeit und anders herum.

Dies ist der Kreis.

Wir, der Adel Yddlands, versammelt im Kronrat, verkünden hiermit kraft unseres natürlichen und historischen Rechtes im Namen und aus Machtvollkommenheit des guten Volks dieses Reiches was folgt:

Das Fürstentum Yddland, bestehend aus den Kronlanden und den Festlandbesitzungen Korjak, Tarnow und Orkenstein-Süd, ist ein freies und unabhängiges Reich und als solches seien alle politischen Fronen und Herrendienste zwischen ihm und dem trigardonischen Reiche gänzlich aufgelöst. Zur Aufrechterhaltung dieser Erklärung verbürgen wir uns, mit tiefer Demut vor den Sieben Großen und Herrlichen Göttern, wechselseitig mit unserem Leben, unserer unverbrüchlichen Ehre und unserem geborenen und ungeborenen Blute.

Mit dem Segen der Sieben Großen und Herrlichen Götter, gegeben heute am Vorabend des 19. Windmond 13 n.B., dem neunzehnten Sion der Elften Sinae im Jahre sechsunddreißig nach dem Tode des Heiligen Karoman, zu Gut Eschenweiler in der Baronie Norderforst des freien Fürstentums Yddland.

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