Heute ist der 28. Lenzmond 26 n.B.

In jeder der drei Baronien Yddlands wird einmal im Jahr öffentlich Gericht gehalten. In Alsân geschieht dies im Frühjahr, in Moosgrund im Sommer und in Norderforst im späten Herbst jeden Jahres.

Zu den Gerichtstagen darf ein jeder seinen Lehnsherren, ob Ritter oder Baron, aufsuchen, um vor diesem Streitigkeiten zu regeln oder Unrechtmäßigkeiten vorzubringen. Auch Streitigkeiten besonders schwerwiegender Art oder von besonderer Brisanz dürfen an diesem einen Tag von den Landadligen geregelt werden, was an allen anderen Tagen im Jahr des Markgrafen Aufgabe ist.

Anlässlich der Gerichtstage findet ein jeweils zwei Tage andauerndes Fest in den jeweiligen Baronien statt. Dies ist in Moosgrund das Portfest, in Alsân das Eierfest und in Norderforst, anlässlich der Erklärung der Unabhängigkeit von Trigardon zu den Gerichtstagen im Jahre 13 n.B. das Unabhängigkeitsfest .

Während dieser Feierlichkeiten, welche den Gerichtstag selbst sowie den vorangehenden Tag umfassen, gilt strikter Festfriede. Der Gastgeber ist angehalten, jeden Reisenden einzuladen, sich an seinem Feuer zu wärmen und eine warme Speise zu sich zu nehmen und Zeuge seiner Gerechtigkeit zu werden und diese hinauszutragen auf die Insel und in die Provinzen.

Damit sich jeder vor die hohen Herren und Damen wagen kann, um seinen Fall vorzutragen, selbst wenn es sich hierbei um einen Schurken handeln mag, gilt anlässlich des Gerichtstages und der Feierlichkeiten ein Festfriede, der eine Straffreiheit beinhaltet, auf dass kleinere Vergehen bis einschließlich zur Strafkategorie VII nicht auf der Stelle zu ahnden sind. Allerdings sei dem Beschuldigten dringend geraden, bis zur Morgendämmerung des auf den Gerichtstag folgenden Tages das Weite zu suchen und sich vor dem nächsten Gerichtstag nicht mehr blicken zu lassen.

Da regelmäßig viel Adel und allerlei Volk anwesend ist und jeder Reisende verköstigt werden will, sind die Gerichtstage regelmäßig eine beträchtliche finanzielle Belastung für deren Gastgeber.

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