Heute ist der 20. Saatmond 26 n.B.

Erstlich sollen und wollen Seine königliche Eminenz Heinrich von Löwenstern, König von Normont, Großfürst der Herzlande, Grafbischof von Dawenturm, Baronsabt von Sternenkraut, Oberster Hohepriester und Reichserzbischof der heiligen Kirche des Ammon, Reichsinquisitor der heiligen Inquisition und Seine markgräfliche Hoheit Tassilo, der erste Seines Namens, Prinzregent von Yddland und seiner Festlandbesitzungen Korjak, Tarnow und Orkenstein-Süd, Markgraf der Festlande, Vogt zu Korjak und Tarnow, im Namen Seiner Majestät Tassilo, der zweite Seines Namens, durch der Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnaden Fürst von Yddland und all seiner Festlandbesitzungen und Bewahrer des Rechten Glaubens des Riacommon, von gleichem Verlangen beseelt, das Ungemach des Krieges zu beendigen, nun und hinfort zu ewigen Zeiten untereinander rechtschaffene ungefärbte Freundschaft zu Wasser und Lande halten. Alles dasjenige, was bisher vorgegangen oder dahin angesehen und angedeutet, soll auf einigen Wunsche der Benannten fortan keiner Gestalt mehr gedacht sein sondern als erloschen, aufgehoben, gedämpft, ausgetilgt, abgetan und tot gelten und zwischen Seiner königlichen Eminenz und Seiner Majestät und dero Successoren, Erben und Nachkommen, Einwohnern und Untertanen soll ein beständiger aufrichtiger Friede, immerwährende Einigkeit und unverwundetes gutes Vertrauen gestiftet und konserviert sein und bleiben.

Was die Erstattung der Kosten und Schäden betrifft, weil bei dieser Friedensverhandlung dahin alles Absehen billig gerichtet, soll zwischen Seiner königlichen Eminenz und Seiner Majestät ein festes Fundament zu beständigem und stets währenden guten Vernehmen gelegt und alle im Wege liegende Behindernisse hinweg geräumt und auch nichts der Verbitterung zurück gelassen oder eingeführet sein: So ist es beliebet worden, dass solche Forderungen ein- und abzustellen sind und von niemandem im Fürstentum Yddland an Seine königliche Eminenz, hingegen auch von deroselben nicht an Seine Majestät prätendiert werden sollen.

Seiner königlichen Eminenz bleiben, so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt, alle und jede vor diesem in Auenherz und Neumark erhobenen Kriegswesen zugestandenen rechtmäßigen Forderungen ausdrücklich reserviert und vorbehalten, auch an den okkupierten Provinzen, Grafschaften, Baronien und Landen Auenwald, Karnberg, Greifenhorst und Hohenfels samt allen andern Hoheiten, Regalien, Schlössern, Ämtern, Häusern, Festungen, Städten, Pässen, Pforten, Flecken, Dörfern und allen und jeden ihrer Angehörungen mit aller Hoheit und Gerechtigkeit und allem, was Seine königliche Eminenz zuvor gehabt und besessen hat. Seiner Majestät bleiben gleichsam ebenjene Lande Rykas und das Mährendorfer Gehölz sowie alle Wehrhoheiten Yddlands in Korjak samt allen andern Hoheiten, Regalien, Schlössern, Ämtern, Häusern, Festungen, Städten, Pässen, Pforten, Flecken, Dörfern und allen und jeden deren Angehörungen mit aller Hoheit und Gerechtigkeit, allem was Seine Majestät in statu quo res erant ante bellum gehabt und besessen hat, ausdrücklich reserviert und vorbehalten.

Für die Provinzen, Regionen und Lande südlich der Siedlung Jelwardenburg und jenseits der Leuener Berge, ebenso wie für die Insel Sturmfels verpflichten sich Seine königliche Eminenz und Seine Majestät, den Status Quo zu bewahren und fürohin weder Unternehmung zu verfolgen, Vasallen Seiner königlichen Eminenz und Seiner Majestät von ersterem noch Vasallen Seiner Majestät von letzterem zu vertreiben und es darin bei dem Frieden zu lassen.

Die im zuvor benannten Kriege durch Yddland und seine Verbündeten gemachten Kriegsgefangenen normonter Abstammung und die von Normont gemachten Kriegsgefangenen yddländischer Abstammung und deren Verbündete, die noch nicht bereits ausgetauscht und ausgeliefert sind, sollen bis neunundvierzig Tage nach Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens ausgeliefert und ausgetauscht werden.

 

So geschehen,

Jelwardenburg am 1. Saatmond 18 n.B.

 

Tassilo I                                                        Heinrich von Löwenstern

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